Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Angebote und Leistungen von Sven Dittgen (im Folgenden LOGO LOOPS) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit Unterzeichnung oder Bestätigung des Auftrags per E-Mail zu. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Gewährleistung

Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich LOGO LOOPS zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftraggeber das Produkt an LOGO LOOPS zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Haftungsbeschränkung

LOGO LOOPS haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Für analoge und digitale Bilder, Videomaterial und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Bei technischen Störungen leistet LOGO LOOPS Schadensersatz nur nach eigenem Ermessen und im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen während der Produktion unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Postadresse, Telefon und E-Mail-Adresse.

§ 5 Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem LOGO LOOPS den Auftrag bestätigt.

§ 6 Zahlung

50 Prozent der vereinbarten Summe sind nach Abschluss der Dreharbeiten fällig. Der Restbetrag ist nach Lieferung innerhalb der angeführten Frist zu zahlen. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, können – abhängig vom Zeitpunkt der Absage – Entschädigungen von 10 bis 100 Prozent des vereinbarten Betrags fällig werden. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 7 Lieferzeit

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

§ 8 Dienstleistungsauftrag

Sofern LOGO LOOPS mit der Dokumentation eines Projekts, Events oder einer anderen Veranstaltung beauftragt wird, erfolgt die Leistung im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags zur Erstellung eines filmischen Dokuments. Der Auftraggeber informiert alle relevanten Personen über die filmische Dokumentation und holt erforderliche Drehgenehmigungen sowie Nutzungsrechte für Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke ein.

§ 9 Nutzung des Materials

LOGO LOOPS behält sich vor, Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden.

§ 10 Urheberrecht und Rechte Dritter

Der Auftraggeber stellt sicher, dass LOGO LOOPS die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit LOGO LOOPS Rechte zur Ausführung der Dienstleistungen benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie LOGO LOOPS ein.

§ 11 Datenschutz

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften, soweit dies für die Geschäftsbeziehung und die Abwicklung des Auftrags notwendig ist.

§ 12 Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Berlin ist Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen verbindlich.

Stand: 01.05.2020